Mit
Ihrer Stimme tragen Sie dazu bei, den Entscheidungsprozess der Politik
zu erleichtern und zu beschleunigen. Wir setzen uns bei
Entscheidungsträgern der öffentlichen Hand und in diversen Ministerien
dafür ein, dass Raumluftqualität hygienisch, sichtbar und verbindlich
wird!
Hygienisch
Raumluftqualität
muss gesundheitlich zuträglich sein - zumindest nach den Parametern für
CO2, releativer Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur.
Sichtbar
Raumluftqualität
muss für Raumnutzer durch permanentes Monitoring mittels einem
geeignetem technischen Gerät (Luftgütemessgerät) sichtbar sein.
Verbindlich
Raumluftqualität muss per Gesetz der Mindest-Güteklasse entsprechen und in bestimmten Räumen permanent gemessen und angezeigt
werden.
JA, ich möchte die IG:LL 1858 unterstützen!
Einfach Name und Kontaktdaten eintragen und schon unterstützen Sie unsere Kampagne!
Sie können jederzeit Ihre Unterstützungserklärung ohne Angaben von Gründen schriftlich zurückziehen.
Durch Ihre Unterstützung bzw. Zurückziehung Ihrer Unterstützung entstehen Ihnen zu keinem Zeitpunkt Kosten oder Verpflichtungen!
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Gemeinsam können wir weltweite die Vorreiterrolle in Sachen "Innenraumluftqualität" übernehmen und einen entscheidenden Beitrag zur Gesundheitsförderung der Gesamtbevölkerung leisten!
Sie erhlaten in regelmäßigen Abständen Informationen über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die IG:LL 1858 per Newsletter.
Auch wenn wir es schade fänden, können Sie Ihre Unterstützung jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zurückziehen.
Und falls Sie sich fragen, was die Zahl 1858 in unserem Kampagnennamen bedeuten soll: 1858 hat Max von Pettenkofer mit seiner Schrift "Ueber den Luftwechsel in Wohngebäuden" belegt, dass hygienische Raumluftqualität nicht mehr als 1000 ppm CO2 beinhalten sollte. Wir wissen also schon sehr lange, was hygienische Raumluft ausmacht - Zeit zu handeln!
In diesem Sinne - Danke für Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße und eine gute Raumluftqualität wünschen Ihnen
die "Interessensgemeinschaft: Lebensmittel Luft" und der ÖFR
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